Die Apparative Kosmetik hat sich in den letzten Jahren zu einem wichtigen Standbein vieler professioneller Kosmetikstudios entwickelt, mit dem hohe Umsätze erzielt werden. Dabei bergen Geräte, die mit Strahlen arbeiten, bei falscher Anwendung ein gewisses Verletzungsrisiko.
Um Kunden*innen vor Schäden und Kosmetiker*innen vor Klagen zu schützen, trat am 31.12.2020 die "Verordnung zum Schutz gegen die nichtionisierende Strahlung bei der Anwendung am Menschen" (NiSV) in Kraft. Die Verordnung besagt unter anderem, dass bis Ende 2022 ein erfolgreich absolvierter Fachkundenachweis erforderlich ist, um bestimmte Geräte weiter für kosmetische Behandlungen nutzen zu dürfen
Es kursieren zunehmend die Aussagen, dass alle Kosmetikerinnen diese NiSV Kurse grundsätzlich machen müssen. Das ist schlichtweg falsch. Machen müssen diese NiSV- Kurse nur die Personen, die mit Geräten arbeiten, welche der Verordnung unterliegen. Wenn Sie also Geräte nutzen, müssen Sie klären, ob diese anmeldepflichtig sind oder nicht. Im Zweifelsfall hilft Ihnen Ihr Lieferant oder Hersteller.